Es geht um eine Frau (36 Jahre) mit vier Kinder. Im Dezember 2017 ist ihr Mann verstorben. Durch den Tod des Ehemanns befindet sich die Familie in einer finanziellen Notlage. Für die Kinder wurde bereits Rente bewilligt, für die Antragstellerin noch nicht. Auf ALG II hat die Familie keinen Anspruch, da das Einkommen nach Bewilligung der Rente voraussichtlich knapp ausreichend ist.
Vom 18. – 22. Juni 2018 findet die Klassenreise eines Sohnes statt. Die Kosten kann die Familie nicht tragen und von Seiten der Schule ist eine Kostenübernahme nicht möglich.
Die TAMMUS Stiftung übernimmt die Kosten in Höhe von 240 Euro. Der Junge kann mit auf die Klassenreise.
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